Beratung vom Anwalt für
Firmeninsolvenz und
Privatinsolvenz in Berlin
Firmeninsolvenz und Privatinsolvenz.
Firmeninsolvenz?
Beratung und Begleitung durch
Experten für Firmeninsolvenzen
Firmeninsolvenz zu meistern.
stehen wir an Ihrer Seite
helfen Ihnen Wege aus der privaten Insolvenz zu finden.
Firmeninsolvenz - Beratung vom Anwalt in Berlin
Schnelle Hilfe für Firmen & Unternehmen im Insolvenzfall
Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Firmen- und Privatinsolvenz sowie auf das Insolvenzstrafrecht. Die rechtlichen Fragen einer Unternehmensinsolvenz haben regelmäßig auch Berührungspunkte zum Steuerrecht, Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und weiteren Rechtsgebieten. Unsere Experten bieten Ihnen Lösungen aus einer Hand.
Firmeninsolvenz Anwalt,
Fachanwalt Insolvenz,
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Firma Insolvent Anwalt
- Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen
- Ordnungsgemäße Liquidation / Auflösung der Firma
- Übernahme der insolventen Firma und Abwicklung der Insolvenz
- Einsetzung neuen Geschäftsführers und Entlassung alter Geschäftsführer
- Fortführung der steuerlichen Erklärungen
- Weitere Verwaltung der Firma bis zur Auflösung
- Abwehr eins Strafbefehls gegen Geschäftsführer
- Antrag auf Firmeninsolvenz
- Vermeidung der Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
Unsere Beratungsschwerpunkte
Privatinsolvenz
Firmeninsolvenz
Insolvenzanfechtung
Geschäftsführerhaftung
Regelinsolvenz
Beratung von Insolvenzverwaltern
Unsere Schwerpunkte
im Bereich der Insolvenzberatung
Die Kanzlei unterstützt Sie in allen Rechtsgebieten, welche Berührungspunkte bei Insolvenzen aufweisen. Unser Leistungsspektrum umfasst Steuerrecht, Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und weitere Rechtsgebiete. Unsere Anwälte beraten Sie zeitnah und bieten Ihnen praktikable Lösungen aus einer Hand.
Firmeninsolvenz
Was ist eine Firmeninsolvenz?
Ein Fall der Firmeninsolvenz liegt vor, wenn Unternehmen – etwa eine GmbH oder AG – oder Selbständige zahlungsunfähig sind. Während der Geschäftsführer einer GmbH bzw. der Vorstand einer AG gesetzlich verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen, gilt diese Pflicht nicht für Einzelfirmen, die aus natürlichen Personen bestehen, wie z. B. GbR oder OHG.
Insolvenzantragspflicht und Haftung der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der GmbH und der AG trägt die strafrechtliche Verantwortung für eine mögliche Insolvenzverschleppung. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch Dritte wie das Finanzamt, Krankenkassen oder private Gläubiger einen Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen können.
Frühzeitiges Handeln kann Konsequenzen vermeiden
Um unangenehme rechtliche und finanzielle Folgen einer Firmeninsolvenz zu vermeiden, ist es entscheidend, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Je nach Inhalt Ihrer Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüsse entwickeln wir strategische Lösungen zur Abwendung der Insolvenz. Sollte die Insolvenz bereits unmittelbar bevorstehen, übernehmen wir die Insolvenzverfahrensführung und entlasten die Geschäftsführung.
Kommunikation mit Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht
Die gesamte Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht wird durch das Fachpersonal unserer Kanzlei übernommen. So stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und professionell abgewickelt werden.
Abwehr Insolvenzanfechtung
Abwehr der Insolvenzanfechtung
Das Insolvenzgericht beauftragt regelmäßig einen externen Insolvenzverwalter mit der Prüfung, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Dazu fordert der Insolvenzverwalter die gesamte Finanzbuchhaltung des Unternehmens inklusive aller Belege an, um ein Gutachten über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erstellen. Gemäß §§ 129 ff. InsO ist der Insolvenzverwalter berechtigt, vergangene Geschäftsvorfälle anzufechten und Gelder oder geldwerte Vorteile zurückzufordern.
Warum Insolvenzanfechtung für Gläubiger wichtig ist
Nach dem Gesetz dient die Insolvenzanfechtung in erster Linie dem Schutz der Gläubigerinteressen. In der Praxis jedoch dürfen Insolvenzverwalter ihre Vergütung und Kosten als Erste aus der Insolvenzmasse entnehmen. Daher sind sie besonders motiviert, Vermögenswerte des Unternehmens, die angefochten werden können, zurückzuholen.
Unsere Unterstützung bei Anfechtungen
Wenn der Insolvenzverwalter eine Zahlung oder Forderung des Unternehmens anficht und zurückfordert, intervenieren wir im Interesse der Betroffenen. Ziel ist es, unberechtigte Forderungen abzuwehren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz
Die Sorgfaltspflichten eines GmbH-Geschäftsführers sind bereits im normalen Geschäftsbetrieb sehr hoch. Kommt eine finanzielle Krise hinzu, verschärft sich dieser Maßstab erheblich. Tritt bei der Firma Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, ist der Geschäftsführer gemäß § 15a InsO verpflichtet, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Unterlässt er dies, drohen erhebliche persönliche Haftungsrisiken.
Persönliche Haftung des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer haftet insbesondere für alle Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife erfolgen. Darüber hinaus kann eine persönliche Haftung bestehen für:
- Stammkapitalverlust,
- nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB),
- nicht gezahlte Umsatzsteuer,
- weitere besondere Sondertatbestände.
Frühzeitiges Handeln schützt vor Risiken
Um persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist ein rechtzeitiger Insolvenzantrag entscheidend. Wir beraten Geschäftsführer in dieser sensiblen Phase und entwickeln strategische Lösungen zur Haftungsvermeidung.
Straftat Insolvenzverschleppung
Straftat Insolvenzverschleppung
Neben der zivilrechtlichen Haftung haftet der Geschäftsführer einer Firma auch strafrechtlich für die sogenannte Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO. Eine Strafbarkeit liegt vor, wenn der Geschäftsführer in einer wirtschaftlichen Krise den Insolvenzantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß stellt.
Strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer
Die Insolvenzverschleppung ist eine ernsthafte Straftat, die empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Neben Geldstrafen drohen auch Freiheitsstrafen und berufsrechtliche Konsequenzen. Daher ist es entscheidend, rechtzeitig und korrekt zu handeln.
Unsere Unterstützung bei Ermittlungsverfahren
Wir beraten und vertreten Geschäftsführer und Unternehmensleitungen, um Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung möglichst zu vermeiden oder ein laufendes Verfahren frühzeitig einstellen zu lassen. Unsere Erfahrung im Insolvenzstrafrecht schützt Sie vor unnötigen Risiken.
Firmenübertragung vor der Insolvenz
Firmenübertragung vor der Insolvenz
Eine besondere Dienstleistung unserer Kanzlei ist – sofern die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen – die Übertragung der Gesellschaft und Geschäftsführung auf Dritte. Nach einer sorgfältigen Bewertung der Bilanzen des betroffenen Unternehmens wird die Firma durch die neuen Inhaber neu strukturiert und saniert, sodass eine Insolvenz häufig vermeidbar ist.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übertragung
Eine Firmenübertragung setzt voraus, dass zumindest ein aktives Restvermögen bilanziell und tatsächlich vorhanden ist. Dieses Vermögen bildet die Basis, um das Unternehmen in eine tragfähige wirtschaftliche Zukunft zu führen.
Entlastung der bisherigen Geschäftsführung
Nach der Übertragung führt die neue Geschäftsführung die Buchhaltung fort und ist verantwortlich für die zukünftige Buchführung sowie die Jahresabschlüsse. Die bisherigen Gesellschafter und Geschäftsführer werden dadurch entlastet.
Privatinsolvenz- Kompetente Hilfe vom Anwalt
Wege Schuldenfrei aus der Insolvenz
Ob Verbraucher/Privatmann oder Einzelkaufmann. Jeder kann in Krisenzeiten durch Zahlungsschwierigkeiten an die Grenze zur privaten Insolvenz kommen. In diesen persönlichen Krisenzeiten der Privat oder Verbraucherinsolvenz beraten und vertreten wir die Schuldner damit sie wieder Schuldenfrei werden. Für den Privatinsolvenz betroffenen sind insbesondere praktisch existentielle Fragen wichtig, die wir Ihnen als Experten beantworten und Wege aufzeigen, um aus der privaten Insolvenz Schuldenfrei zu werden.
Dauer der Insolvenz: Schuldenfrei nach drei Jahren !
Nach der Reform des privaten Insolvenzrechts ist die Dauer der Insolvenz seit dem 1.10.2020 von 6 auf 3 Jahre reduziert.
Was wir für die Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz tun
- Unkomplizierte schnelle Erstberatung zu Fragen der Insolvenz
- Wenn nötig neues Bankkonto für den Schuldner
- Anschreiben aller Gläubiger damit Sie keine Schreiben (Inkasso) mehr erhalten
- Erstellen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes für das außergerichtliche Insolvenzverfahren
- Einreichung des Insolvenzantrages vor dem Insolvenzgericht
- Antrag auf Vollstreckungsschutz zum Schutz vor Gläubigern
Wir beantworten Ihnen Fragen wie
- Kann ich weiter Geld verdienen, wenn ich in die Privatinsolvenz gehen?
- Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze ?
- Verfahren und Dauer der Privatinsolvenz
- Darf ich auch Vermögen haben wenn ich in die Privatinsolvenz gehe?
- Darf ich selbständig sein, wenn ich in die Insolvenz gehen?
- Wird das Vermögen meiner Ehefrau von der Insolvenz betroffen?
- Kann ich bei einer anderen Bank trotz Schulden ein Konto eröffnen?
- Wie kann ich meine Immobile vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters schützen?
- Wie verhalte ich mich gegenüber dem Insolvenzverwalters?
Eine Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz bedeutet nicht das es im Leben nicht mehr weiter geht. Viele Geschäftsleute waren überschuldet mehrfach „Pleite“ wie man im Volksmund sagt, bevor sie wieder Vermögend wurden. Die psychologische Last wird nach der Schuldnerberatung spürbar geringer, nachdem Sie durch unser Fachwissen beraten wurden.
Wir beraten Sie
Wir helfen Ihnen in allen Rechtsfragen rund um das Insolvenzrecht.
Sie erreichen uns von Mo – Fr von 8.00 – 17.00 Uhr
telefonisch unter: 030 236 377 10 oder per E-Mail kontakt@insolvenz-anwalt.info.
Wie können wir helfen?
Über uns
Die Kanzlei im Herzen Berlins
Unsere Kanzlei befindet sich zentral in Berlin und ist spezialisiert auf Firmeninsolvenz, Privatinsolvenz und Insolvenzstrafrecht. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen umfassend und entwickeln individuelle Strategien, um wirtschaftliche Krisen rechtssicher zu bewältigen.
Fachübergreifende Expertise – alles aus einer Hand
Die rechtlichen Fragen einer Unternehmensinsolvenz berühren häufig auch das Steuerrecht, Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und weitere Rechtsgebiete. Dank unserer interdisziplinären Kompetenz erhalten Sie bei uns ganzheitliche Lösungen aus einer Hand – effizient, professionell und auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten.