Firmeninsolvenz Anwalt

Firmeninsolvenz - Beratung vom Anwalt in Berlin

Schnelle Hilfe für Firmen & Unternehmen im Insolvenzfall

Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Firmen- und Privatinsolvenz sowie auf das Insolvenzstrafrecht. Die rechtlichen Fragen einer Unternehmensinsolvenz haben regelmäßig auch Berührungspunkte zum Steuerrecht, Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und weiteren Rechtsgebieten. Unsere Experten bieten Ihnen Lösungen aus einer Hand.

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Unsere Beratungsschwerpunkte

Privatinsolvenz

Firmeninsolvenz

Insolvenzanfechtung

Geschäftsführerhaftung

Regelinsolvenz

Beratung von Insolvenzverwaltern

Unsere Schwerpunkte
im Bereich der Insolvenzberatung

Die Kanzlei unterstützt Sie in allen Rechtsgebieten, welche Berührungspunkte bei Insolvenzen aufweisen. Unser Leistungsspektrum umfasst  Steuerrecht, Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und weitere Rechtsgebiete. Unsere Anwälte beraten Sie zeitnah und bieten Ihnen praktikable Lösungen aus einer Hand.

Was ist eine Firmeninsolvenz?

Ein Fall der Firmeninsolvenz liegt vor, wenn Unternehmen – etwa eine GmbH oder AG – oder Selbständige zahlungsunfähig sind. Während der Geschäftsführer einer GmbH bzw. der Vorstand einer AG gesetzlich verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen, gilt diese Pflicht nicht für Einzelfirmen, die aus natürlichen Personen bestehen, wie z. B. GbR oder OHG.

Insolvenzantragspflicht und Haftung der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der GmbH und der AG trägt die strafrechtliche Verantwortung für eine mögliche Insolvenzverschleppung. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch Dritte wie das Finanzamt, Krankenkassen oder private Gläubiger einen Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen können.

Frühzeitiges Handeln kann Konsequenzen vermeiden

Um unangenehme rechtliche und finanzielle Folgen einer Firmeninsolvenz zu vermeiden, ist es entscheidend, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Je nach Inhalt Ihrer Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüsse entwickeln wir strategische Lösungen zur Abwendung der Insolvenz. Sollte die Insolvenz bereits unmittelbar bevorstehen, übernehmen wir die Insolvenzverfahrensführung und entlasten die Geschäftsführung.

Kommunikation mit Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht

Die gesamte Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht wird durch das Fachpersonal unserer Kanzlei übernommen. So stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und professionell abgewickelt werden.

Abwehr der Insolvenzanfechtung

Das Insolvenzgericht beauftragt regelmäßig einen externen Insolvenzverwalter mit der Prüfung, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Dazu fordert der Insolvenzverwalter die gesamte Finanzbuchhaltung des Unternehmens inklusive aller Belege an, um ein Gutachten über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erstellen. Gemäß §§ 129 ff. InsO ist der Insolvenzverwalter berechtigt, vergangene Geschäftsvorfälle anzufechten und Gelder oder geldwerte Vorteile zurückzufordern.

Warum Insolvenzanfechtung für Gläubiger wichtig ist

Nach dem Gesetz dient die Insolvenzanfechtung in erster Linie dem Schutz der Gläubigerinteressen. In der Praxis jedoch dürfen Insolvenzverwalter ihre Vergütung und Kosten als Erste aus der Insolvenzmasse entnehmen. Daher sind sie besonders motiviert, Vermögenswerte des Unternehmens, die angefochten werden können, zurückzuholen.

Unsere Unterstützung bei Anfechtungen

Wenn der Insolvenzverwalter eine Zahlung oder Forderung des Unternehmens anficht und zurückfordert, intervenieren wir im Interesse der Betroffenen. Ziel ist es, unberechtigte Forderungen abzuwehren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz

Die Sorgfaltspflichten eines GmbH-Geschäftsführers sind bereits im normalen Geschäftsbetrieb sehr hoch. Kommt eine finanzielle Krise hinzu, verschärft sich dieser Maßstab erheblich. Tritt bei der Firma Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, ist der Geschäftsführer gemäß § 15a InsO verpflichtet, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Unterlässt er dies, drohen erhebliche persönliche Haftungsrisiken.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer haftet insbesondere für alle Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife erfolgen. Darüber hinaus kann eine persönliche Haftung bestehen für:

  • Stammkapitalverlust,
  • nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB),
  • nicht gezahlte Umsatzsteuer,
  • weitere besondere Sondertatbestände.

Frühzeitiges Handeln schützt vor Risiken

Um persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist ein rechtzeitiger Insolvenzantrag entscheidend. Wir beraten Geschäftsführer in dieser sensiblen Phase und entwickeln strategische Lösungen zur Haftungsvermeidung.

Straftat Insolvenzverschleppung

Neben der zivilrechtlichen Haftung haftet der Geschäftsführer einer Firma auch strafrechtlich für die sogenannte Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO. Eine Strafbarkeit liegt vor, wenn der Geschäftsführer in einer wirtschaftlichen Krise den Insolvenzantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß stellt.

Strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer

Die Insolvenzverschleppung ist eine ernsthafte Straftat, die empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Neben Geldstrafen drohen auch Freiheitsstrafen und berufsrechtliche Konsequenzen. Daher ist es entscheidend, rechtzeitig und korrekt zu handeln.

Unsere Unterstützung bei Ermittlungsverfahren

Wir beraten und vertreten Geschäftsführer und Unternehmensleitungen, um Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung möglichst zu vermeiden oder ein laufendes Verfahren frühzeitig einstellen zu lassen. Unsere Erfahrung im Insolvenzstrafrecht schützt Sie vor unnötigen Risiken.

Firmenübertragung vor der Insolvenz

Eine besondere Dienstleistung unserer Kanzlei ist – sofern die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen – die Übertragung der Gesellschaft und Geschäftsführung auf Dritte. Nach einer sorgfältigen Bewertung der Bilanzen des betroffenen Unternehmens wird die Firma durch die neuen Inhaber neu strukturiert und saniert, sodass eine Insolvenz häufig vermeidbar ist.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übertragung

Eine Firmenübertragung setzt voraus, dass zumindest ein aktives Restvermögen bilanziell und tatsächlich vorhanden ist. Dieses Vermögen bildet die Basis, um das Unternehmen in eine tragfähige wirtschaftliche Zukunft zu führen.

Entlastung der bisherigen Geschäftsführung

Nach der Übertragung führt die neue Geschäftsführung die Buchhaltung fort und ist verantwortlich für die zukünftige Buchführung sowie die Jahresabschlüsse. Die bisherigen Gesellschafter und Geschäftsführer werden dadurch entlastet.

Anwalt für Insolvenzrecht Yeniceri
Firmeninsolvenz Anwälte

Privatinsolvenz- Kompetente Hilfe vom Anwalt

Wege Schuldenfrei aus der Insolvenz

Ob Verbraucher/Privatmann oder Einzelkaufmann. Jeder kann in Krisenzeiten durch Zahlungsschwierigkeiten an die Grenze zur privaten Insolvenz kommen. In diesen persönlichen Krisenzeiten der Privat oder Verbraucherinsolvenz beraten und vertreten wir die Schuldner damit sie wieder Schuldenfrei werden. Für den Privatinsolvenz betroffenen sind insbesondere praktisch existentielle Fragen wichtig, die wir Ihnen als Experten beantworten und Wege aufzeigen, um aus der privaten Insolvenz Schuldenfrei zu werden.

Dauer der Insolvenz: Schuldenfrei nach drei Jahren !

Nach der Reform des privaten Insolvenzrechts ist die Dauer der Insolvenz seit dem 1.10.2020 von 6 auf 3 Jahre reduziert.

Was wir für die Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz tun

Wir beantworten Ihnen Fragen wie

Eine Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz bedeutet nicht das es im Leben nicht mehr weiter geht. Viele Geschäftsleute waren überschuldet mehrfach „Pleite“ wie man im Volksmund sagt, bevor sie wieder Vermögend wurden. Die psychologische Last wird nach der Schuldnerberatung spürbar geringer, nachdem Sie durch unser Fachwissen beraten wurden.

Wir beraten Sie

Wir helfen Ihnen in allen Rechtsfragen rund um das Insolvenzrecht.

Sie erreichen uns von Mo – Fr von 8.00 – 17.00 Uhr
telefonisch unter: 030 236 377 10 oder per E-Mail kontakt@insolvenz-anwalt.info.

Wie können wir helfen?

Über uns

Firmeninsolvenz Anwalt

Die Kanzlei im Herzen Berlins

Unsere Kanzlei befindet sich zentral in Berlin und ist spezialisiert auf Firmeninsolvenz, Privatinsolvenz und Insolvenzstrafrecht. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen umfassend und entwickeln individuelle Strategien, um wirtschaftliche Krisen rechtssicher zu bewältigen.

Fachübergreifende Expertise – alles aus einer Hand


Die rechtlichen Fragen einer Unternehmensinsolvenz berühren häufig auch das Steuerrecht, Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und weitere Rechtsgebiete. Dank unserer interdisziplinären Kompetenz erhalten Sie bei uns ganzheitliche Lösungen aus einer Hand – effizient, professionell und auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten.