Welche Folgen hat die Eröffnung des Insolvenzantrages für den Schuldner ?

Welche Folgen hat die Eröffnung des Insolvenzantrages für den Schuldner (2)

Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichtes, nicht mit dem Eröffnungsantrag selbst, beginnt nicht nur das förmliche Insolvenzverfahren des Schuldners.

Der Schuldner verliert gem. § 80 InsO auch die Befugnis über sein Vermögen zu Verfügen. Ab diesem Zeitpunkt ist eine einseitige Rücknahme des Insolvenzeröffnungsantrages durch den Schuldner nicht mehr möglich. Gleichzeitig genießt der Schuldner Vollstreckungsschutz vor den Gläubigern. Für die Dauer des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der im Interesse der Gläubiger die Vermögensmasse des Schuldners übernimmt, überwacht und regelt. Während seiner Tätigkeit unterliegt der Insolvenzverwalter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Unabhängig davon hat der Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Bestellung weitreichende Befugnisse über das Vermögen des Schuldners, das man als Schuldner berücksichtigen sollte.