Firmeninsolvenz Anwalt

Firmeninsolvenz - Beratung vom Anwalt in Berlin

Schnelle Hilfe für Firmen & Unternehmen im Insolvenzfall

Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Firmen- und Privatinsolvenz sowie auf das Insolvenzstrafrecht. Die rechtlichen Fragen einer Unternehmensinsolvenz haben regelmäßig auch Berührungspunkte zum Steuerrecht, Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und weiteren Rechtsgebieten. Unsere Experten bieten Ihnen Lösungen aus einer Hand.

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Unsere Beratungsschwerpunkte

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Privatinsolvenz

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Firmeninsolvenz

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Insolvenzanfechtung

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Geschäftsführerhaftung

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Regelinsolvenz

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Beratung von Insolvenzverwaltern

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Unsere Schwerpunkte
im Bereich der Insolvenzberatung

Die Kanzlei unterstützt Sie in allen Rechtsgebieten, welche Berührungspunkte bei Insolvenzen aufweisen. Unser Leistungsspektrum umfasst  Steuerrecht, Insolvenzstrafrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und weitere Rechtsgebiete. Unsere Anwälte beraten Sie zeitnah und bieten Ihnen praktikable Lösungen aus einer Hand.

Ein Fall der Firmeninsolvenz liegt vor, wenn Unternehmen (GmbH, AG) oder selbständige zahlungsunfähig sind. Während der Geschäftsführer einer GmbH bzw. der Vorstand der AG kraft Gesetzes nach der Insolvenzordnung verpflichtet ist seiner Insolvenzantragspflicht nachzukommen, sind Einzelfirmen die aus natürlichen Personen bestehen, wie z.B. GbR, OHG oder nicht verpflichtet Insolvenz zu beantragen.

Daher ist lediglich die Geschäftsführung der GmbH und der AG strafrechtliche für eine etwaige Insolvenzverschleppung verantwortlich. Allerdings darf hier nicht in Vergessenheit geraten, das auch Dritte (Fremdantrag) wie das Finanzamt oder die Krankenkassen als auch private Gläubiger den Insolvenzantrag gegen die Firma stellen können.

Um unangenehmen Konsequenzen einer Firmeninsolvenz ausweichen zu können, ist es daher im Interesse der Betroffenen sehr wichtig in einer frühen Phase Kontakt mit unserer Kanzlei auszunehmen. Je nach Inhalt Ihrer Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüsse entwickeln wir mögliche Strategien zur Abwendung der Insolvenz. Für den Fall, das die Insolvenz unmittelbar bevor stehen sollte übernehmen wir die Insolvenzverfahrensführung um die Betroffenen aus der Schusslinie zu nehmen.

Die gesamte Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht läuft über das Fachpersonal der Kanzlei.

Das Insolvenzgericht beauftragt regelmäßig einen externen Insolvenzverwalter mit der Prüfung, ob die Firma zahlungsunfähig ist. Dazu fordert der Insolvenzverwalter die gesamte Finanzbuchhaltung der Firma an nebst Belegen, um ein Gutachten über die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Firma zu erstellen. Dabei ist der Insolvenzverwalter berechtigt Geschäftsvorfälle der Firma die in der Vergangenheit liegen gem. §§ 129 InSO anzufechten und Gelder oder Geldwertevorteile zurück zu holen.

Nach dem Gesetzt dient die Insolvenzanfechtung den Gläubigerinteressen. In der Praxis ist es so, dass der Insolvenzverwalter seine Kosten als erster aus der Insolvenzmasse ziehen darf. Daher sind die Insolvenzverwalter hinter Vermögen der Firma, das angefochten werden kann besonders hinterher. Auch hier intervenieren wir im Interesse der betroffenen, wenn der Insolvenzverwalter eine Forderung / Zahlung der Firma anfechtet und zurückfordert.

Die Sorgfaltspflichten eines GmbH-Geschäftsführers sind im Allgemeinen bereits sehr hoch. Kommt bei der Firma eine finanzielle Krise hinzu, verschärft sich der Maßstab weiter. Tritt bei der Firma Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, ist in der Praxis der Geschäftsführer gem. § 15a InsO verpflichtet, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Tut er dies nicht, bestehen erhebliche Haftungsrisiken. Insbesondere haftet der Geschäftsführer für sämtliche Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife getätigt werden.

Regelmäßig haftet der Geschäftsführer auch persönlich für Stammkapitalverlust, Sozialversicherungsabgaben (266a StGbB), Umsatzsteuer und für weitere besondere Sondertatbestände.

Neben der zivilrechtlichen Haftung haftet der Geschäftsführer einer Firma für die sog. Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO, d.h., wenn der Geschäftsführer in einer wirtschaftlichen Krise den Eröffnungsantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig stellt.

Wir beraten und verteidigen die Geschäftsleitung damit strafrechtlich erst gar nicht ermittelt wird oder ein laufendes Verfahren eingestellt wird.

Eine spezielle Dienstleistung unserer Kanzlei, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ist die Übertragung der Gesellschaft und der Geschäftsführung auf Dritte. Nach entsprechender Wertung der Bilanzen der betroffenen Firma wird das Unternehmen durch die neuen Inhaber neu strukturiert und saniert, so dass die Insolvenz vermieden wird. Das setzt wiederum voraus, das wenn auch ein kleines Aktivermögen des Unternehmens bilanziell und tatsächlich vorhanden ist.

Die neue Geschäftsführung führt die Bücher fort und ist verantwortlich für die zukünftige Buchführung und Jahresabschlüsse der Firma. Die alten Gesellschafter und Geschäftsführer werden entlastet.

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Privatinsolvenz- Kompetente Hilfe vom Anwalt

Wege Schuldenfrei aus der Insolvenz

Ob Verbraucher/Privatmann oder Einzelkaufmann. Jeder kann in Krisenzeiten durch Zahlungsschwierigkeiten an die Grenze zur privaten Insolvenz kommen. In diesen persönlichen Krisenzeiten der Privat oder Verbraucherinsolvenz beraten und vertreten wir die Schuldner damit sie wieder Schuldenfrei werden. Für den Privatinsolvenz betroffenen sind insbesondere praktisch existentielle Fragen wichtig, die wir Ihnen als Experten beantworten und Wege aufzeigen, um aus der privaten Insolvenz Schuldenfrei zu werden.

Dauer der Insolvenz: Schuldenfrei nach drei Jahren !

Nach der Reform des privaten Insolvenzrechts ist die Dauer der Insolvenz seit dem 1.10.2020 von 6 auf 3 Jahre reduziert.

Was wir für die Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz tun

Wir beantworten Ihnen Fragen wie

Eine Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz bedeutet nicht das es im Leben nicht mehr weiter geht. Viele Geschäftsleute waren überschuldet mehrfach „Pleite“ wie man im Volksmund sagt, bevor sie wieder Vermögend wurden. Die psychologische Last wird nach der Schuldnerberatung spürbar geringer, nachdem Sie durch unser Fachwissen beraten wurden.

Wir beraten Sie

Wir helfen Ihnen in allen Rechtsfragen rund um das Insolvenzrecht.

Sie erreichen uns von Mo – Fr von 8.00 – 17.00 Uhr
telefonisch unter: 030 236 377 10 oder per E-Mail kontakt@insolvenz-anwalt.info.

Wie können wir helfen?

Über uns

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Die Kanzlei im Herzen Berlins

Unsere Experten bieten Ihnen Lösungen aus einer Hand

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Text muss noch angepasst werden.