Insolvenzantrag stellen: Ablauf, Fristen und typische Fehler

Firmeninsolvenz Anwalt

Steckt ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, ist die Unsicherheit oft groß. Viele Unternehmer fragen sich, ob, wann und wie ein Insolvenzantrag gestellt werden muss – und welche Folgen das hat. Fehler in dieser Phase können jedoch schwerwiegende rechtliche und persönliche Konsequenzen haben.

In diesem Beitrag erklären wir verständlich, wann ein Insolvenzantrag erforderlich ist, wie der Ablauf aussieht, welche Fristen gelten und welche typischen Fehler unbedingt vermieden werden sollten.

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Ein Insolvenzantrag ist kein freiwilliger Schritt, sondern in vielen Fällen eine gesetzliche Pflicht. Entscheidend sind drei mögliche Insolvenzgründe:

  1. Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Bereits wenn mehr als 10 % der fälligen Zahlungen nicht geleistet werden können und sich dieser Zustand nicht kurzfristig beheben lässt, gilt das Unternehmen als zahlungsunfähig.

  1. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Hierbei zeichnet sich ab, dass zukünftige Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nicht mehr erfüllt werden können. In diesem Fall kann ein Insolvenzantrag gestellt werden – er ist aber noch nicht zwingend vorgeschrieben.

  1. Überschuldung

Von Überschuldung spricht man, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht.

Wichtig: Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG besteht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eine Antragspflicht.

Welche Fristen gelten beim Insolvenzantrag?

Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, beginnt eine strenge Frist zu laufen:

  • Der Insolvenzantrag muss spätestens innerhalb von 3 Wochen gestellt werden.
  • Die Frist darf nicht ausgeschöpft werden, um Zeit zu gewinnen.
  • Sie dient ausschließlich dazu, die Zahlungsunfähigkeit ernsthaft zu prüfen oder zu beseitigen.

Wird der Antrag zu spät gestellt, droht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung – mit erheblichen rechtlichen Folgen.

Ablauf: Wie läuft ein Insolvenzantrag ab?

Der Insolvenzantrag folgt einem klaren rechtlichen Verfahren und wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.

  1. Vorbereitung des Insolvenzantrags

Vor dem Antrag müssen unter anderem folgende Unterlagen zusammengestellt werden:

  • Übersicht über Vermögen und Schulden
  • Gläubiger- und Forderungsliste
  • Angaben zu laufenden Verträgen
  • Informationen zu Mitarbeitern und Gehältern
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen

Eine saubere Vorbereitung ist entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.

  1. Einreichung beim Insolvenzgericht

Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) gestellt. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt dies durch die Geschäftsführung.

  1. Vorläufiges Insolvenzverfahren

Nach Antragstellung prüft das Gericht:

  • ob ein Insolvenzgrund vorliegt
  • ob ausreichend Masse für das Verfahren vorhanden ist

In dieser Phase wird häufig ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der die finanzielle Lage überwacht.

  1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren offiziell. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung des Unternehmensvermögens.

Typische Fehler beim Insolvenzantrag

In der Praxis werden immer wieder dieselben Fehler gemacht – mit teils gravierenden Folgen.

 Zu spätes Handeln

Viele Unternehmer hoffen zu lange auf eine Besserung der Lage. Das Zögern kann schnell zur Insolvenzverschleppung führen.

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben

Unklare Zahlen, fehlende Unterlagen oder geschönte Angaben verzögern das Verfahren und können rechtliche Konsequenzen haben.

Weiterzahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit

Zahlungen an einzelne Gläubiger oder Geschäftspartner können später als verbotene Zahlungen gewertet werden – mit persönlicher Haftung für Geschäftsführer.

Kein rechtlicher Beistand

Der Insolvenzantrag ist kein rein formaler Akt. Ohne fachkundige Beratung werden Risiken häufig unterschätzt oder falsch eingeschätzt.

Warum anwaltliche Beratung so wichtig ist

Ein erfahrener Insolvenzanwalt kann:

  • prüfen, ob tatsächlich eine Antragspflicht besteht
  • den richtigen Zeitpunkt für den Antrag bestimmen
  • vor persönlicher Haftung schützen
  • Alternativen wie Sanierung oder Eigenverwaltung aufzeigen
  • typische Fehler von Anfang an vermeiden

Gerade für Geschäftsführer kann eine frühzeitige Beratung entscheidend sein, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

Fazit: Frühzeitiges Handeln schützt vor schweren Folgen

Einen Insolvenzantrag zu stellen, ist für Unternehmer eine große Herausforderung – rechtlich wie emotional. Wer jedoch rechtzeitig handelt, Fristen einhält und sich professionell beraten lässt, kann Risiken minimieren und unter Umständen sogar neue Perspektiven für das Unternehmen schaffen.

Unser Tipp: Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Je früher Sie sich mit dem Thema Insolvenzantrag befassen, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume.

Häufige Fragen zum Insolvenzantrag (FAQ)

Wann genau muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Ein Insolvenzantrag muss gestellt werden, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gilt dann eine gesetzliche Frist von maximal drei Wochen. Diese Zeit darf nur genutzt werden, um die Insolvenzreife zu prüfen oder ernsthafte Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, droht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Dies kann zu:

  • persönlicher Haftung des Geschäftsführers
  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafen
  • zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen
    führen.

Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Geschäftsführung zur Antragstellung verpflichtet. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht keine Antragspflicht, der Insolvenzantrag kann jedoch freiwillig gestellt werden.

Formell ist das möglich. In der Praxis ist davon jedoch dringend abzuraten, da:

  • Fristen falsch eingeschätzt werden
  • rechtliche Risiken übersehen werden
  • persönliche Haftungsfragen nicht korrekt bewertet werden

Eine anwaltliche Begleitung bietet deutlich mehr Sicherheit.

Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:

  • Übersicht über alle Verbindlichkeiten
  • Liste der Gläubiger und Forderungen
  • Angaben zu Vermögenswerten
  • Informationen zu Mitarbeitern und Gehältern
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft das Verfahren.

Die Kosten hängen unter anderem von der Unternehmensgröße und der Vermögenslage ab. In vielen Fällen werden die Kosten aus der Insolvenzmasse gedeckt. Ist keine ausreichende Masse vorhanden, kann das Verfahren auch mangels Masse abgewiesen werden.

Ja, je nach Situation kommen unter anderem in Betracht:

  • außergerichtliche Sanierung
  • Insolvenz in Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren

Welche Option sinnvoll ist, sollte immer individuell geprüft werden.

Nicht zwingend. In vielen Fällen läuft der Geschäftsbetrieb zunächst weiter – insbesondere im vorläufigen Insolvenzverfahren. Ziel ist häufig, den Betrieb zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern.