Insolvenzverschleppung – Risiken für Geschäftsführer und wie man sich absichert
Die rechtzeitige Anmeldung einer Insolvenz ist für Geschäftsführer entscheidend, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Insolvenzverschleppung gehört zu den schwerwiegenden Verstößen im Unternehmensrecht und kann nicht nur finanzielle Folgen für das Unternehmen und Gläubiger haben, sondern auch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung nach sich ziehen. Geschäftsführer sollten daher wissen, wann die Pflicht zur Insolvenzanmeldung besteht und wie sie sich effektiv absichern können.
Was ist Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung tritt ein, wenn ein Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht unverzüglich einen Insolvenzantrag stellt. Gesetzlich ist klar definiert, dass die Anmeldung bei drohender oder bestehender Insolvenz sofort erfolgen muss. Wird diese Pflicht verletzt, kann der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, sowohl für Schäden der Gläubiger als auch für Kosten, die dem Insolvenzverwalter entstehen. Oftmals ist es schwierig, zwischen unternehmerischem Risiko und Pflichtverletzung zu unterscheiden. Deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Beratung besonders wichtig, um die Risiken der Insolvenzverschleppung zu minimieren.



